Vor dem Ablegen der staatlichen Fischerprüfung hat der Gesetzgeber verpflichtend die Teilnahme an einem Vorbereitungslehrgang gesetzt.

Der Lehrgang dauert mindestens 40 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten.
 
Er umfasst 5 Sachgebiete.
– Allgemeine Fischkunde
– Spezielle Fischkunde
– Gewässerkunde
– Gerätekunde
– Gesetzeskunde
 
Abgeschlossen wird der Lehrgang mit einem schriftlichen Test.
 
Das Erreichen des Ausbildungszieles berechtigt die Ablegung der staatlichen Prüfung.
 
Termine zu den Lehrgängen gibt es hier: https://hessenfischer.net/